GmbH geriet zunehmend in Zahlungsschwierigkeiten. Nach dem Ausscheiden von C____ am [...] übernahm der Beschwerdeführer die Gesellschaft als alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer (vgl. Handelsregisterauszug, AB 1). Der Beschwerdeführer erstellte einen Sanierungsplan und informierte die Beschwerdegegnerin über den finanziellen Zustand der B____ GmbH. In der Folge gewährte die Beschwerdegegnerin mit insgesamt sieben Verfügungen verschiedene Zahlungsaufschübe (vgl. Verfügungen AB 9 bis 15). Schliesslich führten jedoch nicht vorhergesehene Zahlungen im Bereich Fuhrpark dazu, dass die B____ GmbH zahlungsunfähig wurde.