II. a) Mit einem Schreiben vom 15. August 2017 erhoben B____ und C____ von der D____bank namens der Beschwerdeführerin Beschwerde gegen den Einspracheentscheid der Beschwerdegegnerin vom 30. Juni 2017. Die Instruktionsrichterin nahm diese zu den Akten und verfügte, die Beschwerdeführerin habe innert Frist bis zum 31. August 2017 eine von ihr selbst unterzeichnete Beschwerde einzureichen, andernfalls auf die Beschwerde nicht eingetreten werde. b) Mit von ihr selbst unterzeichneter Beschwerde vom 29. August 2017 beim Sozialversicherungsgericht Basel-Stadt beantragt die Beschwerdeführerin sinngemäss, der Einspracheentscheid vom 30. Juni 2017 sei aufzuheben und die AHV/IV/