Als Relocation-Consultant muss die Beschwerdeführerin dann erklären, ob sie den angebotenen Auftrag annehmen oder ablehnen will (Verhandlungsprotokoll, S. 3; vgl. auch Beschwerde, S. 1). Gemäss der vertraglichen Vereinbarung hat sie für diese Rückmeldung in der Regel einen Werktag Zeit (Ziff. 2.2 des Service Level Agreement For Relocation Services vom 18. Juli 2016 und 4. August 2016, AB 1). Die Beigeladene wird also von den Firmen direkt kontaktiert, nicht die Beschwerdeführerin. Damit erfolgen die Vermittlung des Geschäfts sowie die Akquise durch die Beigeladene. Sie bestimmt anschliessend auch, welchen Relocation-Consultant sie für den jeweiligen Auftrag anfragt.