Im Rahmen der Hauptverhandlung vom 27. Februar 2018 führt die Beschwerdeführerin den Ablauf eines sog. Relocation-Verfahres aus: Die jeweiligen Kunden melden sich bei der Beigeladenen und füllen ein Formular aus. Die Beigeladene melde sich dann bei der Beschwerdeführerin und teilt ihr mit, um was für Personen es sich handelt und welchen Service diese erhalten sollen. Anhand dieser Angaben sucht die Beschwerdeführerin beispielsweise eine entsprechende Wohnung, holt die Leute vom Flughafen oder vom Bahnhof ab, organisiert eine Schule für die Kinder, regelt administrative Belange, gibt Tipps, wo man Möbel einkaufen kann etc.