Auch bei Ausnahmefällen oder zusätzlich anfallenden Kosten muss die Beschwerdeführerin die Beigeladene umgehend informieren und deren Einverständnis abwarten, bevor sie die betreffende Leistung erbringt („Immediately inform B____ of all exeptions and additional costs and recieve approval before service delivery“, Ziff. 1.6.). Schliesslich muss die Beschwerdeführerin der Beigeladenen auch in genereller Hinsicht regelmässig rapportierten („Regular reporting as required by B____“; Ziff. 1.10.). Im Rahmen der Hauptverhandlung vom 27. Februar 2018 führt die Beschwerdeführerin den Ablauf eines sog. Relocation-Verfahres aus: