Aus dessen Ziff. 1. geht hervor, welche Verantwortlichkeiten die Beschwerdeführerin mit dem Eingehen des Vertrages übernommen hat. So hat sie gemäss Ziff. 1.1. als einzige Kontaktstelle für die von ihr betreuten in die Schweiz einwandernden Personen zu fungieren („Provide a single point of contact in Switzerland to the Relocating Individual“). Dabei muss sie sich an die Instruktionen der Beigeladenen halten (vgl. Ziff. 1.4.: „Ensure services are carried out within the Instructions and allowances provided by B____) und jederzeit im Interesse der Beigeladenen und ihren Kunden sowie im Interesse der migrierenden Personen handeln („At all times act in the best interest of B__