Charakteristische Merkmale einer selbständigen Erwerbstätigkeit sind gemäss der bundesgerichtlichen Rechtsprechung die Tätigung erheblicher Investitionen, die Benützung eigener Geschäftsräumlichkeiten sowie die Beschäftigung von eigenem Personal. Dabei besteht das spezifische Unternehmerrisiko darin, dass unabhängig vom Arbeitserfolg Kosten anfallen, welche die versicherte Person selber zu tragen hat. Auch die gleichzeitige Tätigkeit für mehrere Gesellschaften in eigenem Namen, ohne indessen von diesen abhängig zu sein, spricht für die Annahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit.