In verfahrensrechtlicher Hinsicht beantragt sie zudem sinngemäss die Durchführung einer Parteiverhandlung. d) Die Beschwerdegegnerin hält in ihrer Duplik vom 14. November 2017 ebenfalls an ihrem im ersten Schriftenwechsel gestellten Rechtsbegehren fest. III. Die Hauptverhandlung der Kammer des Sozialversicherungsgerichts findet am 27. Februar 2018 in Anwesenheit der in Begleitung erschienenen Beschwerdeführerin und eines Vertreters der Beschwerdegegnerin statt. IV. In einer Verfügung vom 28. Februar 2018 lädt die Instruktionsrichterin die B____ zum Verfahren bei. Diese reicht jedoch innert der ihr gesetzten Frist bis zum 30. März 2018 keine Stellungnahme beim Gericht ein.