_ vom 20. und 22. Juni 2017, beide in den Beschwerdebeilagen [BB]). c) Gemäss Verfügung vom 24. Februar 2017 hatte die Beschwerdeführerin der Beschwerdegegnerin in einem E-Mail vom 13. Dezember 2016 mitgeteilt, dass sie nebst ihrer bereits registrierten Tätigkeit als Kalligraphin auch als Relocation Consultant für die Beigeladene tätig sei. Anschliessend hat die Beschwerdegegnerin die Unterlagen der Beschwerdeführerin an die Ausgleichskasse [...] weitergeleitet, damit diese den sozialversicherungsrechtlichen Status der Beschwerdeführerin prüfe. In der genannten Verfügung schloss sich die Beschwerdegegnerin deren Schlussfolgerung an.