I. a) Die Beschwerdeführerin ist nach eigenen Angaben seit dem Jahr 2002 als sog. Relocation-Managerin tätig (Beschwerde, S. 3). Dabei hilft sie Personen, die vom Ausland in die Schweiz umziehen (insbesondere Fachkräften von KMUs oder grösseren Unternehmen) bei der Wohnungssuche, in administrativen Belangen, sich in Basel zu Recht zu finden etc. (vgl. z.B. Verhandlungsprotokoll, S. 1 f., sowie Ziff. 4 und 5 Service Level Agreement For Relocation Services vom 18. Juli 2016 und 4. August 2016, Beschwerdeantwortbeilage [AB] 1). Seit Sommer 2016 hat die Beschwerdeführerin einen Vertrag mit der Beigeladenen;