SR 831.10) hafte der Beschwerdeführer als verantwortliches Organ der C____ gegenüber der Ausgleichskasse Basel-Stadt für den entstandenen Schaden (vgl. Beschwerdeantwortbeilage 3 [AB 3]). In der Folge wurde mit dem Beschwerdeführer und dessen Ehefrau ein Tilgungsplan zur Begleichung der Schadenersatzforderung vereinbart (vgl. Tilgungsplan vom 11. Januar 2007, Kontoauszug der C____ in Liquidation sowie Dossier-Auszüge C____ in Liq. betreffend Tilgungspläne und Ratenaufschübe sowie Mahnungen, AB 9-11).