_ begründete dies an der Hauptverhandlung mit den erweiterten Kompetenzen des Beschwerdeführers im Vergleich zu denjenigen der angestammten Projektleiterin, was schlüssig erscheint. Ein klares Indiz für selbständige Tätigkeit liegt damit aber in diesem Punkt nicht vor. Der Anhang I dokumentiert insgesamt deutlich eine starke Einbindung des Beschwerdeführers in einem aus Sicht der D____ vorgegebenen Rahmen der Organisation und Vorbereitung der Messe. Dies spricht überwiegend für Unselbständigkeit.