Im Zusammenhang mit „Verantwortung“ und „Kompetenzen“ war der Beschwerdeführer zur Einhaltung eines vorgegebenen Budgets verpflichtet. Er konnte auch nur gemäss Preisliste oder nach Rücksprache mit der Geschäftsleistung Offerten stellen. In der Hauptverhandlung hat der Beschwerdeführer auch ausgesagt, nicht er, sondern Herr E____ habe über das Budget entschieden. Der Beschwerdeführer habe zwar Einsicht ins Budget gehabt, verantwortlich sei jedoch Herr E____ gewesen. Auch Herr E____ hat bestätigt, dass der Beschwerdeführer zwar Vorschläge und Ideen einbringen konnte, jedoch war über deren Umsetzung im Budgetrahmen zu entscheiden (vgl. Protokoll der Hauptverhandlung).