Die Auskunftsperson E____ hat dies bestätigt. In den ersten 6 bis 8 Wochen habe man sich wöchentlich „plus minus“ 1 – 2 Mal getroffen. Es habe sich um einen regelmässigen Austausch mit dem Beschwerdeführer darüber gehandelt, wie weit das Projekt fortgeschritten sei. Es sei um die Einhaltung des Zeitplans gegangen, beispielsweise darum, ob zu einem bestimmten Zeitpunkt alle Aussteller nun „da“ seien. Der Beschwerdeführer habe darüber orientiert bzw. Erläuterungen dazu gemacht, wo er neue Inputs ins Projekt einbrachte und umsetzte.