Dabei seien die Arbeitstage sowie stichwortartig die verschiedenen Tätigkeiten aufzulisten. Wichtige Vorkommnisse im Zusammenhang mit den gemäss der Vereinbarung zu bearbeitenden Projekte seien „umgehend an den entsprechenden Projektleiter zu melden“. In der im Vertrag 1 festgehaltenen Weise hat der Beschwerdeführer nach der Aktenlage nicht gearbeitet. Er gab an der Hauptverhandlung an, er habe die D____ darum gebeten, dass „dass wir uns in ersten sechs Wochen mindestens einmal pro Woche sehen“. Danach seien nur noch sporadische Besprechungen erfolgt, nach Bedarf. Die Auskunftsperson E____ hat dies bestätigt.