Gemäss Vertrag 2 werden zusätzlich zum Honorar CHF 15.-- für Telefonkosten vereinbart. Die D____ trägt zusätzlich zum Honorar Reise- und Materialspesen von maximal 250.-- CHF, die mit der Erledigung des Auftrages in direktem Zusammenhang stehen, gegen Belege. Die Spesenreglung bildet weder für die Bejahung der Selbständigkeit, noch der Unselbständigkeit ein ausschlaggebendes Kriterium. Gemäss Vertrag 1 hat der Vertrag Gültigkeit bis zum 15. Oktober 2016, jedoch soll eine Kündigung schon vor diesem Datum (ohne Begründung) auf den letzten Tag eines Monats möglich sein, wenn sie mindestens 1 Monat im Voraus schriftlich angekündigt wird.