Gemäss Vertrag 1 trägt die D____ zusätzlich zum Honorar Spesen bis CHF 250.00 pro Monat, die mit der Erledigung des Projektes in direktem Zusammenhang stehen, gegen Belege. Diesen Betrag übersteigende Spesen werden nur dann gewährt, wenn vorgängig ein entsprechendes schriftliches (per Mail) Spesengesuch vom Projektleiter bewilligt worden ist. Zusätzlich vergütet die D____ für die Zeit der Projektdauer anteilsmässig CHF 80.00 seines Halbtax-Abonnements und monatlich CHF 15.00 an die Telefonrechnungen. Gemäss Vertrag 2 werden zusätzlich zum Honorar CHF 15.-- für Telefonkosten vereinbart.