Es sei jeweils rasch die Frage nach Frau H____ (der sich im Mutterschaftsurlaub befindlichen bisherigen Projektleiterin der D____) gekommen. Der Beschwerdeführer habe dann erklärt, dass er den Auftrag im Namen der D____ übernommen habe, aber dass er ein eigenes Unternehmen „[...]“ habe. In diesem Punkt wurde gemäss den Aussagen des Beschwerdeführers selbst das Aussenverhältnis gerade nicht so gelebt, wie es in beiden Vertragsurkunden festgehalten worden ist. Zwar hat er gemäss seinen Darlegungen den Kunden und Lieferanten gegenüber kundgegeben, dass er ein eigenes Unternehmen betreibt. Faktisch ist er jedoch in Eigenschaft als Vertreter der D__