__ auftreten, ausser es liege eine Einzelermächtigung der D____ vor. In der Befragung anlässlich der Hauptverhandlung (vgl. Verhandlungsprotokoll) hat der Beschwerdeführer in diesem Zusammenhang ausgesagt, er habe am Anfang versucht, sich am Telefon mit dem eigenem Firmennamen zu melden und gleichzeitig auf das Auftragsverhältnis mit der D____ hinzuweisen („[...], im Auftrag D____). Das habe aber zu Verwirrungen und Erklärungsbedarf bei den Kunden geführt. Er habe sich darum mit „A____, F____messe“ angemeldet, „damit alle wussten, worum es geht“. Es sei jeweils rasch die Frage nach Frau H____ (der sich im Mutterschaftsurlaub befindlichen bisherigen Projektleiterin der D____) gekommen.