Der Beschwerdeführer hat dazu in der Hauptverhandlung ausgesagt, dass die D____ ihm angeboten habe, dass er ihre Räume vor Ort benützen könne. Er habe einen Schreibtisch gehabt, es sei ein Sitzungszimmer zur Verfügung gestanden. Dies habe er dankend angenommen. Für seinen Laptop habe ihm die D____ Zugang zum „VR“, einem System mit allen Kontaktdaten, samt Passwort dafür erteilt. Ferner habe er sich einen E-Mail-Account der D____ erstellen lassen, den er auf dem Laptop verwendet habe. Ebenso hatte er Visitenkarten mit der Aufschrift „D____ F____messe, im Auftrag Projektleitung“ (vgl. Verhandlungsprotokoll) erhalten.