Nur im Vertrag 1 wird festgehalten, dass die D____ dem Beschwerdeführer „aus Gründen der Projektorganisation“ einen zweckmässig eingerichteten Büroarbeitsplatz und die zur Projektrealisierung notwendige Infrastruktur kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Weiter ist nur im Vertrag 1 festgehalten, dass dem Beschwerdeführer nebst einem voll eingerichteten Arbeitsplatz zusätzlich noch der lokale Zugang zum Server der D____, persönliche Visitenkarten sowie ein persönlicher E-Mail-Account der D____ zur Verfügung gestellt werden. Der Beschwerdeführer hat dazu in der Hauptverhandlung ausgesagt, dass die D____ ihm angeboten habe, dass er ihre Räume vor Ort benützen könne.