8), Einhaltung von Terminen (Art. 10), Honorare (Art. 11) und Spesen (Art. 12), Dauer (Art. 13) und Aufhebung des Vertrags (Art. 14), sowie Schlussbestimmungen (Art. 15, zu Form, anwendbarem Recht und Gerichtsstand). Der Vertrag 1 führt den Beschwerdeführer als Vertragspartei mit dem vollen Wortlaut der im Handelsregister eingetragenen Firma des Einzelunternehmens auf, und zwar vorangestellt mit der Sach- bzw. Fantasiebezeichnung „[...]“, gefolgt von Vor- und Nachnamen des Beschwerdeführers. In den einzelnen Artikeln werden jeweils Vor- und Nachname des Beschwerdeführers genannt.