4. Es wird für die verfahrensabschliessende Behörde festgestellt, dass der Zeitaufwand der Verteidigung für das vorliegende Verfahren pauschal (Verfahrensdauer, Akteneinsicht, Vor- / Nachbesprechung und Wegzeit) 2 Stunden und 45 Minuten beträgt. Gegen diesen Entscheid hat die Staatsanwaltschaft am 7. Dezember 2017 eine Beschwerde an das Kantonsgericht, Abteilung Strafrecht, erhoben. Diese Beschwerde ist mit Beschluss vom 18. Januar 2018 abgewiesen worden, soweit darauf einzutreten war (470 17 258). http.//www.bl.ch/zmg