Am 20. November 2017, 14:10 Uhr, wurde der Beschuldigte vorläufig festgenommen. Mit Eingabe vom 22. November 2017, 11:51 Uhr, hat die Staatsanwaltschaft form- und fristgerecht beim Zwangsmassnahmengericht die Anordnung von Untersuchungshaft für die vorläufige Dauer von drei Monaten beantragt. Sie macht im Wesentlichen geltend, dass der Beschuldigte verdächtigt werde, am 23. Oktober 2017 einen Diebstahl aus einem unverschlossenen Fahrzeug, am 7. November 2017 einen Einbruchdiebstahl und am 15. November 2017 zusammen mit B.____ einen versuchten Garderobendiebstahl begangen zu haben. Es liege Fluchtgefahr vor. B