4. Es wird für die verfahrensabschliessende Behörde festgestellt, dass der Zeitaufwand der Verteidigung für das vorliegende Verfahren pauschal (Haftentlassungsgesuch, Stellungnahme, Verfahrensdauer, Akteneinsicht, Vor- / Nachbesprechung und Wegzeit) 3 Stunden beträgt. http.//www.bl.ch/zmg Seite 8