Seite 7 Es wird entschieden: ://: 1. Das Haftentlassungsgesuch vom 29. Juni 2017 wird abgewiesen. 2. Es wird Sicherheitshaft für die Dauer von 3 Monaten bis zum 10. Oktober 2017 angeordnet. 3. Für vorliegenden Entscheid wird eine Gebühr in Höhe von Fr. 500.-- festgesetzt (§ 11 GebT). Über die Auferlegung der Gebühr entscheidet die verfahrensabschliessende Behörde.