Dies im Gegensatz zu denjenigen Fällen, bei welchen der Betroffene sich im Strafvollzug (einer Vorstrafe) befindet und wegen neuer Delikte, die durch das Strafgericht zu beurteilen sind, in Sicherheitshaft genommen werden soll. Im vorliegenden Fall handelt es sich um einen einfachen Fall mit zwei Beschuldigten, welche der Begehung von drei Einbruchdiebstählen verdächtigt werden. Die Voraussetzungen für die Anordnung von Sicherheitshaft für mehr als drei Monate sind somit nicht gegeben, handelt es sich doch nicht um einen komplexen und umfangreichen Fall.