Der Strafrahmen bei Diebstahl beträgt Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe. Zudem ist Anklage bei der Dreierkammer des Strafgerichts erhoben worden (Freiheitsstrafe von mehr als 1 Jahr und bis zu 5 Jahren, § 14 Abs. 1 lit. b EG StPO). Der Beschuldigte wird verdächtigt, zusammen mit einer weiteren Person in bewohnte Liegenschaften ein- http.//www.bl.ch/zmg