2.3.4 Im vorliegenden Fall hat der Beschuldigte aufgrund der Schwere der ihm vorgeworfenen Delikte (mehrfacher Diebstahl, Sachbeschädigung und mehrfacher Hausfriedensbruch) bei einer allfälligen Verurteilung durch das zuständige Gericht mit einer empfindlichen Freiheitsstrafe zu rechnen. Zudem hat er mehrfach delinquiert, was sich bei einer allfälligen Verurteilung straferhöhend auswirken wird. Der Beschuldigte befindet sich seit dem 29. Dezember 2016 in Untersuchungshaft. Der Strafrahmen bei Diebstahl beträgt Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe.