vom 27.-29. Dezember 2016 einen Einbruchdiebstahl in Basel begangen hat. Somit besteht ein für die Aufrechterhaltung der Haft genügender dringender Tatverdacht betreffend mehrfachen Diebstahl und mehrfachen Hausfriedensbruch. Dies wird auch durch den Beschuldigten nicht bestritten, hat er doch anlässlich der heutigen Verhandlung in allen drei Fällen ein Geständnis abgelegt.