Es ist festzustellen, dass keine Änderungen eingetreten sind, welche den dringenden Tatverdacht entkräften. Vielmehr hat der Beschuldigte sein Geständnis in der Einvernahme vom 11. Januar 2017 bestätigt. Ebenfalls in der Einvernahme vom 11. Januar 2017 hat der Beschuldigte zugegeben, dass er zusammen mit B.____ vom 27. Dezember 2016 bis 3. Januar 2017 einen weiteren Einbruchdiebstahl in Pratteln, Y.____weg, begangen hat. Aufgrund eines DNA-Hits besteht zudem der Verdacht, dass der Beschuldigte zusammen mit B.____ vom 27.-29. Dezember 2016 einen Einbruchdiebstahl in Basel begangen hat.