Anlässlich der heutigen Haftverhandlung wiederholt der Beschuldigte seinen Antrag, er sei aus der Untersuchungshaft zu entlassen. Er macht geltend, dass Fluchtgefahr nicht gegeben und die weitere Haft nicht mehr verhältnismässig sei. Auf die weiteren Ausführungen der Parteien wird - sofern erforderlich - in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. http.//www.bl.ch/zmg Seite 2 Erwägungen