Der Verteidiger des Beschuldigten hat in seiner Stellungnahme vom 6. Juli 2017 am Haftentlassungsgesuch festgehalten. Es liege keine Fluchtgefahr vor, da der Beschuldigte mit grosser Wahrscheinlichkeit des Landes verwiesen werde. Er sei aber auch bereit, in der Schweiz zu bleiben. Zudem könne das Verfahren in Abwesenheit des Beschuldigten abgeschlossen werden. Die weitere Haft sei auch nicht mehr verhältnismässig. Am 6. Juli 2017 wurde gegen den Beschuldigten Anklage bei der Dreierkammer des Strafgerichts erhoben. C