Der Verteidiger des Beschuldigten hat mit Schreiben vom 29. Juni 2017 bei der Staatsanwaltschaft dessen Haftentlassung beantragt. Er begründet sein Gesuch im Wesentlichen damit, dass er sich nun bereits seit sechs Monaten in Haft befinde und die Gefahr des Übersitzens bestehe. Auch wenn eine Freiheitsstrafe von neun Monaten drohe, so wäre nun eine bedingte Entlassung möglich. Zudem sei davon auszugehen, dass der Beschuldigte zu einer bedingten Freiheitsstrafe verurteilt werde. Auch könne das Verfahren in Abwesenheit des Beschuldigten durchgeführt werden.