3. Für das vorliegende Verfahren vor dem Zwangsmassnahmengericht wird Advokat Alain Joset als amtlicher Verteidiger eingesetzt. Dieser erhält eine Entschädigung in der Höhe von Fr. 800.-- (inkl. Auslagen) zuzüglich Fr. 64.-- MWST aus der Gerichtskasse. Gegen diesen Entscheid hat A.____ am 24. April 2017 eine Beschwerde an das Kantonsgericht, Abteilung Strafrecht, erhoben. Diese Beschwerde ist mit Beschluss vom 12. Juni 2017 abgewiesen worden, soweit darauf einzutreten war (470 17 80). http.//www.bl.ch/zmg Seite 8