://: 1. In Gutheissung des Antrags des Straf- und Massnahmenvollzugs wird die vollzugsrechtliche Sicherheitshaft vorläufig für die Dauer von 2 Monaten bis zum 5. Juni 2017 angeordnet. 2. Für vorliegenden Entscheid wird eine Gebühr in Höhe von Fr. 500.-- festgesetzt (§ 11 GebT). Über die Auferlegung der Gebühr entscheidet die verfahrensabschliessende Behörde.