Seite 6 Verhalten…“). Aufgrund der Weigerung von A.____, die Weisungen einzuhalten (v.a. Drogenund Alkoholabstinenz), muss von einer äusserst schlechten Prognose ausgegangen werden. Zudem ist A.____ im Besitz einer Waffe. Somit liegt derzeit eine erhebliche Gefährdung der öffentlichen Sicherheit vor, da der Drogen- und Alkoholkonsum zu einem unbeherrschten Verhalten führen kann und er im Besitz einer Waffe ist. Des Weiteren sieht A.____ nicht ein, dass die Weisungen einen präventiven Charakter haben. Dies wird sich allerdings praxisgemäss im Rahmen eines Vorabgutachtens zu bestätigen haben.