2.2.5 Aus der fokalen Risikoeinschätzung vom 5. März 2017 ergibt sich, dass kurzfristig (innerhalb von Wochen bis einigen Monaten) ein hohes Risiko für ein erneutes einschlägiges deliktisches Verhalten vorliegt. Zudem gibt A.____ selber an, dass der die Weisung nicht einhalten will. Bei Alkohol und Kokain handle es sich um Gesellschaftsdrogen. Es sei schwierig, deren Konsum abzulehnen. Zudem sei er ein IV-Rentner und kümmere sich um seinen eigenen Sohn, den Sohn seiner Freundin und den Haushalt. Ebenso hat er zugegeben, dass er im Besitz einer Waffe und von Munition ist. Er sehe nicht ein, weshalb er zusätzlich eine Arbeitsstruktur von 50% erarbeiten soll.