wegen der Abstinenzkontrolle am 25. Juli 2016 eine Beschwerde erhoben, über welche bisher noch nicht befunden worden ist. Am 1. September 2016 hat der Straf- und Massnahmenvollzug die Abstinenzkontrolle erweitert. Soweit dies aus den eingereichten Akten ersichtlich wird, ist gegen diese Verfügung keine Be- http.//www.bl.ch/zmg