a StGB). Das Gericht kann eine Verwahrung anordnen, wenn der Täter einen Mord, eine vorsätzlich Tötung, eine schwere Körperverletzung, eine Vergewaltigung, einen Raub, eine Geiselnahme, eine Brandstiftung, eine Gefährdung des Lebens oder eine andere mit einer Höchststrafe von fünf oder mehr Jahren bedrohte Tat begangen hat, durch die er die physische, psychische oder sexuelle Integrität einer anderen Person schwer beeinträchtigt hat oder beeinträchtigen wollte, und wenn aufgrund der Persönlichkeitsmerkmale des Täters, der Tatumstände und seiner gesamten Lebenssituation ernsthaft zu erwarten ist, dass er weitere Taten dieser Art begeht, oder wenn aufgrund einer anhaltenden oder langdau-