Anlässlich der heutigen Haftverhandlung ist A.____ befragt worden und sein Verteidiger zum Vortrag gelangt. Dieser beantragt, dass auf den Antrag des Straf- und Massnahmenvollzugs nicht einzutreten sei und A.____ aus der Haft zu entlassen sei. Eventualiter seien Ersatzmassnahmen anzuordnen (ambulante Therapie). Die Staatsanwaltschaft hat die Anordnung von vollzugsrechtlicher Sicherheitshaft, ev. Untersuchungshaft wegen Ausführungsgefahr beantragt. Der Straf- und Massnahmenvollzug hat an seinem Antrag auf Anordnung von vollzugsrechtlicher Sicherheitshaft festgehalten. Erwägungen