Am 6. April 2017, 10:00 Uhr, wurde A.____ vorläufig festgenommen. Mit Eingabe vom 6. April 2017, 16:37 Uhr, hat der Straf- und Massnahmenvollzug form- und fristgerecht beim Zwangsmassnahmengericht die Anordnung von vollzugsrechtlicher Sicherheitshaft beantragt. Sie macht im Wesentlichen geltend, dass aufgrund der Verweigerungshaltung von A.____ in Bezug auf die ihm auferlegten Weisungen die Gefahr bestehe, dass dieser eine Tat im Sinne von Art. 64 Abs. 1 StGB begehen könnte. http.//www.bl.ch/zmg B