://: 1. In Gutheissung des Antrags der Staatsanwaltschaft vom 21.12.2016 wird die angeordnete rückwirkende Überwachung (Art. 273 StPO) der Rufnummer xxx xxx xx xx von X.____ (fiktive Person), benutzt durch die Beschuldigte, in der Untersuchung gegen A.____, B.____ und C.____ wegen mehrfachen Diebstahls, mehrfacher Sachbeschädigung und mehrfachen Hausfriedensbruchs rückwirkend für die Zeit vom 21.6.2016 bis zum 21.12.2016 genehmigt.