2.5 Im Fahrzeug der Beschuldigten ist ein Mobil-Telefon mit der Rufnummer xxx xxx xx xx sichergestellt worden. Anlässlich der Einvernahme vom 20.12 2016 hat B.___ angegeben, dass er eine „A.____“ kenne und deren Rufnummer xxx xxx xx xx auf seinem Mobiltelefon abgespeichert habe (Rz. 84-109). http.//www.bl.ch/zmg