Ebenfalls nicht nachvollziehbar ist, weshalb die Psychiatrie Baselland den Beschuldigten trotz fraglicher Hafterstehungsfähigkeit am 26. April 2016 entlassen hat. Der entsprechende Bericht könnte ebenfalls Hinweise auf die Hafterstehungsfähigkeit des Beschuldigten geben. Derzeit befindet sich der Beschuldigte im UG Muttenz und wird nur minimal medizinisch überwacht. Die durch den Beschuldigten ausgestossenen Drohungen sind massiv (Todesdrohung, Amoklauf). Demgegenüber sind das Leben und die Gesundheit des Beschuldigten durch den Vollzug der Untersuchungshaft in einem Gefängnis nicht unmittelbar bedroht.