Zwangsmassnahmengericht Basel-Landschaft www.bl.ch/zmg 28. April 2016 Anordnung Untersuchungshaft Hafterstehungsfähigkeit Die Frage der Hafterstehungsfähigkeit ist am Rahmen eines Haftverfahrens durch das Zwangsmassnahmengericht insofern zu thematisieren, als dass die Haft grundsätzlich verhältnismässig sein muss. Das zu schützende öffentliche Interesse muss die allfälligen Folgen der Haft auf die Gesundheit des Betroffenen überwiegen. Erwägungen 1.-2.2 2.3