Zufolge Wegfalls der ursprünglichen Rechtsgrundlage für den Freiheitsentzug werde nun Sicherheitshaft bis zum Vorliegen eines Entscheids des Strafgerichts beantragt. Die Voraussetzungen für die Anordnung einer Verwahrung würden vorliegen und eine solche werde mit grosser Wahrscheinlichkeit angeordnet. Zudem liege Wiederholungsgefahr vor. (…) Erwägungen 1.