a StGB handelt. Gleichzeitig hat der Vollzug angekündet, dass er beim Strafgericht einen Antrag gemäss Art. 62c Abs. 4 StGB auf Verwahrung einreichen wird. Bis zum Vorliegen des Entscheids werde A.___ im Gefängnis zwischenplatziert. Mit Eingabe vom 14. Juli 2015 (Eingang 16. Juli 2015) beantragte der Vollzug beim Strafgericht gestützt auf Art. 62c Abs. 4 StGB eine Verwahrung gemäss Art. 64 Abs. 1 StGB.