A.___ wurde am 27. Januar 2006 durch das Strafgericht Basel-Landschaft wegen mehrfachen sexuellen Handlungen mit Kindern, mehrfacher sexueller Nötigung und einfacher Körperverletzung zu 3¾ Jahren Zuchthaus, als teilweise Zusatzstrafe zu einem Urteil des Appellationsgerichts Basel-Stadt vom 18. Dezember 1996, verurteilt. Dabei wurde der Strafvollzug zugunsten einer Einweisung in eine Heil- oder Pflegeanstalt aufgeschoben. Mit Urteil des Strafgerichts vom 23. Februar 2011 wurde die stationäre Behandlung gemäss Art. 59 Abs. 1 und 4 StGB bis zum 27. Januar 2016 verlängert.