Zwangsmassnahmengericht Basel-Landschaft www.bl.ch/zmg 27. Juni 2015 Vollzugsrechtliche Sicherheitshaft Zuständigkeit für die Anordnung vollzugsrechtlicher Sicherheitshaft Der Straf- und Massnahmenvollzug kann beim Zwangsmassnahmengericht die Anordnung vollzugsrechtlicher Sicherheitshaft beantragen, wenn die Voraussetzungen für eine stationäre Massnahme nicht mehr gegeben sind und beim Strafgericht ein Antrag auf Verwahrung eingereicht worden ist. Das Verfahren richtet sich nach Art. 229 StPO. Sachverhalt